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Weitere Anklage im Diesel-Komplex

Presseinformation vom 14.01.2020


Die Staatsanwaltschaft Braunschweig kommt in der strafrechtlichen Aufarbeitung der sogenannten „Diesel-Affäre“ weiter voran.

Die Strafverfolgungsbehörde hat nunmehr Anklage gegen sechs weitere Mitarbeiter der Volkswagen AG erhoben. Ihnen wird in unterschiedlichen Tatzeiträumen zwischen November 2006 und September 2015 insbesondere Betrug in einem besonders schweren Fall, mittelbare Falschbeurkundung und Steuerhinterziehung zur Last gelegt.

Die Angeschuldigten sind nach Überzeugung der Ermittler maßgeblich dafür verantwortlich, dass Behörden und Kunden in Europa und in den USA mit Hilfe einer in die Kraftfahrzeuge des Konzerns implantierten unzulässigen Software bewusst darüber getäuscht wurden, dass die Abgasnormen von Dieselfahrzeugen eingehalten würden, was tatsächlich bei weitem nicht der Fall war.

Insgesamt seien so über die Jahre gut neun Millionen manipulierter und nicht zulassungsfähiger Kraftfahrzeuge veräußert, auf den Markt gebracht und verbotswidrig zum Straßenverkehr zugelassen worden. Denn in der Folge der Manipulationen, die dem Erhalt und Ausbau der Marktstellung von VW dienen sollten, seien aufgrund falscher Übereinstimmungsbescheinigungen des VW- Konzerns nachfolgend durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden unzutreffende Eintragungen in den Fahrzeugpapieren erfolgt. Zudem seien in Deutschland Fahrzeuge mit der vermeintlichen Emissionsklasse Euro 6 zu Unrecht befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit worden.

Drei der angeschuldigten Führungskräfte wird in der Anklage täterschaftliches Handeln, den drei weiteren Beschuldigten Beihilfe zu den genannten Taten vorgeworfen. Letztere seien insbesondere wissentlich und willentlich an der Entwicklung, Verfeinerung und Verbesserung der Manipulations-Software beteiligt gewesen.

Die 876 Seiten starke Anklageschrift und die dazugehörigen umfangreichen Ermittlungsakten, darunter 121 Bände Hauptakten, 114 Beweismittelordner und 70 Sonderbände, sind vor wenigen Tagen dem zuständigen Landgericht Braunschweig übergeben worden. Die dort zuständige Wirtschafts-strafkammerwird nunmehr zunächst die Zulassung dieser Anklage zur Hauptverhandlung prüfen.

Über die Dauer dieser Prüfung können aufgrund der Komplexität der Materie und des Aktenumfanges keine Angaben gemacht werden.

Damit sind im Ermittlungskomplex NOx wegen der Software-Manipulationen zusammen mit der Anklage vom April 2019 nunmehr insgesamt elf Personen angeklagt. Die Ermittlungen zu diesem Sachverhalt gegen 32 weitere Beschuldigte dauern an.


Es wird auch in dieser Pressemitteilung erneut daran erinnert, dass für die Angeschuldigten bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung gilt.

Aus diesem Grunde können nähere Einzelheiten zu den Vorwürfen gegen die Angeschuldigten und zum Sachverhalt im Allgemeinen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen und der Unschuldsvermutung nicht mitgeteilt werden.



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erstellt am:
14.01.2020

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