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Verfahren am Landgericht Braunschweig wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung- Staatsanwaltschaft stellt Ablehnungsgesuch gegen Gericht wegen Besorgnis der Befangenheit

Presseinformation vom 05.07.2024


Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat heute ein Ablehnungsgesuch gegen die Berufsrichterinnen und -richter der 2. Strafkammer im Strafverfahren wegen des Vorwurfes mehrerer Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an das Landgericht Braunschweig wegen der Besorgnis der Befangenheit gerichtet.

Anlass ist der Beschluss der 2. Strafkammer vom 03.07.2024, mit dem der Haftbefehl vom 18.11.2022 gegen den Angeklagten aufgehoben wurde. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Braunschweig dokumentiert dieser Beschluss Umstände, die Anlass zu der Annahme geben, die Strafkammer habe unter Übergehung der Argumente der Staatsanwaltschaft zur Tat- und Schuldfrage bereits eine abschließende Überzeugung gewonnen, die durch die noch ausstehende Beweisaufnahme nicht mehr zu erschüttern ist.

Für die Staatsanwaltschaft besteht keinerlei Zweifel daran, dass die Kammer nicht bereit ist, sich mit dem Vorbringen der Staatsanwaltschaft überhaupt nur zu befassen. Es ist demzufolge ernsthaft zu befürchten, dass sich die Kammer ihre Meinung zur Tat- und Schuldfrage schon jetzt und damit lange vor Abschluss der Hauptverhandlung, die erst im Oktober beendet werden soll, gebildet hat und die weitere Beweisaufnahme daran nichts ändern wird. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich hierbei um eine nicht gerechtfertigte Vermutung des Ergebnisses der Beweisaufnahme.

Das der Staatsanwaltschaft gewährte rechtliche Gehör hatte erkennbar lediglich formalen Charakter. Der Staatsanwaltschaft wurde zwar Gelegenheit gegeben, zu dem Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls Stellung zu nehmen. Das Vorbringen der Staatsanwaltschaft wurde jedoch an keiner Stelle der Beschlussgründe aufgegriffen. Die Kammer hat sich mit den Argumenten der Staatsanwaltschaft, die einer Aufhebung des Haftbefehls entgegengestanden hätten, überhaupt nicht auseinandergesetzt. Daher befürchtet die Staatsanwaltschaft, dass die Kammer die Stellungnahme nicht zur Kenntnis genommen hat.

Nach alledem ergibt sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft Braunschweig die ernsthafte Besorgnis der Befangenheit, vor dem Hintergrund der Vermutung, dass die Strafkammer sich auf ein freisprechendes Beweisergebnis schon jetzt festgelegt hat und die noch ausstehenden Beweiserhebungen keine Bedeutung mehr haben und die Einschätzung der Kammer auch nicht mehr beeinflussen können.

Die Staatsanwaltschaft hat daher die Ablehnung der befassten Richterinnen und Richter und Neubesetzung mit unparteiischen Richterinnen und Richter beantragt.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, gegen den Aufhebungsbeschluss der 2. Strafkammer vom 03.07.2024 Beschwerde einzulegen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.07.2024

Ansprechpartner/in:
Staatsanwalt Sascha Rüegg

Staatsanwaltschaft Braunschweig
Pressesprecher
Turnierstraße 1
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-1264

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