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Strafverfahren gegen ehemalige Leitung der Landesaufnahmebehörde

Presseinformation vom 15.12.2021


Das Amtsgericht Braunschweig hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Leiter des Standortes Braunschweig der Landesaufnahmebehörde sowie seine Stellvertreterin mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorläufig gemäß § 153a Abs. 2 StPO gegen Geldauflage eingestellt. Gegenstand dieses Verfahrens war der Vorwurf, Mehrfachregistrierungen von Asylbewerbern mit Aliaspersonalien trotz entsprechender Hinweise aus dem Kreis der Mitarbeitenden nicht unterbunden zu haben.

Auch wenn es möglich erscheint, dass den betroffenen Kommunen infolge von unrechtmäßigen mehrfachen Beantragungen von Asylleistungen über mehrere Monate ein erheblicher Schaden entstanden ist, konnte den Angeklagten eine hinreichend belegbare Verantwortlichkeit nur für einen Tatzeitraum von einem Monat zur Last gelegt werden. In diesem kurzen Zeitraum kam es dann zu unberechtigten Leistungen in Höhe von 6.000,-€.

Beiden Angeklagten wurde daher die Auflage erteilt, jeweils 3.000,- € zugunsten der Landeskasse zu leisten. Diese Verfahrensweise ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Neben dem Gesichtspunkt der Schadenswiedergutmachung sind zudem die Einwirkungen des Verfahrens auf die Angeklagten berücksichtigt worden, insbesondere die Gesamtdauer des Strafverfahrens.

Im Übrigen sind inzwischen die rechtlichen Voraussetzungen für ein einheitliches Identitätsmanagement geschaffen worden, um künftig Leistungsmissbrauch durch Angabe von Mehrfachidentitäten verhindern zu können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2021

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Hans Christian Wolters

Staatsanwaltschaft Braunschweig
Pressesprecher
Turnierstraße 1
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-1110

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