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Durchsuchungen und Festnahmen nach Sprengungen von Geldautomaten

Presseinformation vom 21.07.2020


Das Bundeskriminalamt (BKA) hat heute im Auftrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig fünf Objekte im Großraum Braunschweig / Salzgitter durchsucht und dabei zwei Tatverdächtige wegen des Verdachts der Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen, des schweren Bandendiebstahls und anderer Straftaten festgenommen.

Den beiden Tatverdächtigen wird vorgeworfen, im Zeitraum von August 2018 bis März 2020 mehrere Geldautomatensprengungen in Bayern, Bremen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein herbeigeführt zu haben. Bei diesen Taten sollen die Verdächtigen weit über 1 Millionen Euro erbeutet haben. Der durch die Sprengungen entstandene Sachschaden lässt sich aktuell noch nicht beziffern.

Den Zusammenhang zwischen den Taten in den sechs Bundesländern konnte das BKA durch den intensiven Informationsaustausch mit den zuständigen polizeilichen Länderdienststellen feststellen. Der Schwerpunkt der Taten liegt in Niedersachsen, weshalb die Staatsanwaltschaft Braunschweig die zentrale Ermittlungsführung übernommen hat.

Durch die Sprengung von Geldautomaten entsteht jährlich ein Beuteschaden von mehreren Millionen Euro. Die durchschnittliche Beutesumme pro Sprengung lag im Jahr 2019 bei rund 107.000 Euro. Hinzu kommen erhebliche Sachschäden, welche die Beuteschäden in den meisten Fällen weit übersteigen. Darüber hinaus geht von diesen Taten eine große Gefahr für unbeteiligte Dritte aus, denn Trümmerteile und Splitter bergen ein hohes Risiko für Leib und Leben von Personen.

Weitere Informationen zu Sprengungen von Geldautomaten finden Sie im Bundeslagebild Angriffe auf Geldautomaten:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/AngriffeGeldautomaten/angriffeGeldautomatenBundeslagebild2019.html

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Braunschweig:

Erste Staatsanwältin Julia Meyer

Telefon: 0531/488-1218

E-Mail: stbs-b-presse@justiz.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.07.2020

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