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Diesel-Skandal: Anklage gegen acht weitere Personen

Presseinformation vom 23.09.2020


Auch gegen acht weitere Mitarbeiter des Automobilherstellers Volkswagen, darunter Führungskräfte, ist nunmehr durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben worden.

In der 1206 Seiten umfassenden Anklageschrift wird den zwischen 50 und 72 Jahren alten Angeschuldigten vorgeworfen, als Täter oder Teilnehmer in unterschiedlichen Zeiträumen zwischen dem 15.11.2006 und dem 22.09.2015 die Straftatbestände des Betrugs in einem besonders schweren Fall und der mittelbaren Falschbeurkundung erfüllt sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb begangen zu haben. Einzelne Angeschuldigte sollen sich darüber hinaus auch wegen des hinreichenden Tatverdachts einer Untreue sowie einer Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zu diesen Taten vor Gericht verantworten.

Kernpunkt auch dieser Anklage ist der Vorwurf, dass die Angeschuldigten in ihrer jeweiligen verantwortlichen Position in der Volkswagen- AG den Einbau einer unzulässigen Software (Abschalteinrichtung) in der Motorsteuerung der vom Konzern hergestellten Dieselfahrzeuge gefördert, unterstützt oder zumindest trotz Kenntnis der Illegalität nicht unterbunden haben, mit der im Emissionstest auf dem Prüfstand deutliche geringe Stickoxidemissionen (NOx) vorgespiegelt wurden, als sie zum Schaden der Umwelt und der Käufer im normalen Fahrbetrieb erreicht werden konnten.

Während der von der Software erkannte Testmodus auf dem Prüfstand zu niedrigen NOx- Werten und hohen Ruß- sowie Geräuschwerten des Motors geführt habe, seien weniger Ruß und Lärm im Straßenverkehr durch hohe NOx- Werte im normalen Fahrbetrieb ‚erkauft’ worden. Außerhalb der Testbedingungen sei die Software so eingestellt gewesen, dass deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen wurden, da die Fahrzeuge ansonsten wegen des schlechteren Fahrverhaltens nicht kundentauglich gewesen wären.

Lediglich mit Hilfe dieser Manipulation seien mit den verwendeten Motoren die jeweiligen Abgasnormen zumindest auf dem Papier eingehalten worden, während sie in der Realität die Grenzwerte des NOx- Ausstoßes zum Teil um ein Vielfaches überschritten. Durch die Veröffentlichung und Vermarktung der wissentlich falschen Testergebnisse seien die Erlöse des Konzerns und letztlich - über die Bonuszahlungen - auch der Angeschuldigten maßgeblich beeinflusst worden. Auch aus diesem Grunde hätten die Angeschuldigten die Gesetzesverstöße gewollt und sich mit ihnen abgefunden. Ein die Abgasnormen erfüllender, technisch aufwändigerer und teurerer Motor hätte sich dagegen schlecht verkauft.

Bezüglich der sich aus diesem Sachverhalt ergebenden Straftatbestände im Einzelnen und den weiter zugrundeliegenden strafbaren Folgehandlungen der Beteiligten insgesamt darf grundsätzlich auf die bislang im „Diesel-Verfahren“ zu den im Vorfeld erhobenen zwei Anklagen herausgegebenen Pressemitteilungen Nr. 06/19 und 01/20 verwiesen werden, insbesondere auf die Erklärungen zum Hintergrund der Verfahren in der Mitteilung 06/19.

Die Anklageschrift sowie die umfangreichen Ermittlungsakten sind in dieser Woche dem Landgericht Braunschweig zur Prüfung der Zulassung der Anklage und anschließender Durchführung einer Hauptverhandlung überbracht worden.

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Für die Angeschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Details zu ihrer Person und zu konkreten Sachverhalten können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes daher nicht mitgeteilt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2020

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