Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat vor wenigen Tagen Anklage zum Amtsgericht Braunschweig gegen eine 32-jährige Frau erhoben, weil diese im Zusammenhang mit den angeblichen Missbrauchsvorwürfen der Josephine R. falsche Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gemacht haben soll.
Die Angeschuldigte war selbst aufgrund eines falschen Geständnisses wegen angeblicher Missbrauchs- und Gewalttaten zum Nachteil Josephine R.’s im Jahre 2022 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 5 Monaten verurteilt worden und befand sich seitdem in Haft.
Das Oberlandesgericht hatte insoweit erst am 29.01.2026 die Wiederaufnahme dieses Verfahrens und die Entlassung der Verurteilten aus der Strafhaft angeordnet:
https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/wiederaufnahmeantrag-ist-zulassig-oberlandesgericht-braunschweig-ordnet-unterbrechung-der-strafhaft-an-248295.html
Der 32-jährigen Angeschuldigten wird falsche Verdächtigung in Tateinheit mit uneidlicher Falschaussage in Tateinheit mit Freiheitsberaubung vorgeworfen. Der Angeschuldigten droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe zwischen 1 Jahr und 10 Jahren.
Zum Hintergrund:
Die Angeschuldigte lernte während eines Klinikaufenthalts ab dem 10.12.2020 die gesondert Verfolgte Josephine R. kennen. Nach kurzer Kennenlernzeit entwickelte sich eine Liebesbeziehung zwischen den beiden.
Die gesondert Verfolgte Josephine R. täuschte die Angeschuldigte innerhalb dieser Beziehung und gab fälschlich vor, dass sie in der Vergangenheit sowie in der Gegenwart Opfer erheblicher sexueller und sadistischer Gewalt geworden sei. Sie ließ die Angeschuldigte wahrheitswidrig glauben, dass ein organisierter Täterring existiere, der die gesondert Verfolgte Josephine R. quäle, vergewaltige und sie zur Prostitution zwinge. Dieser Kreis von Tätern bestehe aus der Mutter und dem Steifvater Josephine R.‘s, ihrem Ex-Ehemann, den Eltern der Angeschuldigten und vielen weiteren Personen.
Der gesondert Verfolgten Josephine R. ging es zu dieser Zeit um die Erregung von Aufmerksamkeit bezüglich verschiedener Sozialarbeiter, Familienhelfer und ihres Therapeuten. Sie machte die Erfahrung, dass ihr durch immer drastischere Erzählungen, welch Leid ihr das ganze Leben über schon widerfahre, eine erhebliche Sonderbehandlung zuteil werde, was sie zunehmend durch immer weitere falsche Erzählungen, zu fokussieren versuchte.
Obwohl keine der Geschichten der Josephine R. der Wahrheit entsprach, glaubte die Angeschuldigte ihr uneingeschränkt und war bereit sich für diese aufzuopfern.
Um die Darstellungen der gesondert Verfolgten Josephine R. glaubhaft erscheinen zu lassen, fassten die Angeschuldigte und Josephine R. spätestens ab dem 01.06.2021 den gemeinsamen Entschluss, sowohl gegenüber dem Therapeuten der gesondert Verfolgten, als auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden wahrheitswidrig den Anschein zu erwecken, dass die Angeschuldigte selbst Straftaten zum Nachteil von Josephine R. begehe.
Sie verfielen somit der gemeinsamen Idee, dass die Angeschuldigte im weiteren Verlauf behaupten solle, dass sie selbst zum o.g. Täterkreis gehöre und auch bei Missbrauchstaten durch andere Personen zum Nachteil der gesondert Verfolgten Josephine R. anwesend gewesen sei. Nunmehr inszenierten die Angeschuldigte und die gesondert Verfolgte Josephine R. gemeinsam Straftaten und fälschten und fingierten Beweise. Die Angeschuldigte war bereit, sich auch gegenüber der Justiz als Teil des Täterkreises darzustellen, sich anklagen und verurteilen zu lassen und eine Strafe in Kauf zu nehmen. Dies folgte der Überlegung, dass die Angeschuldigte nunmehr als verurteilte Sexualstraftäterin und angebliches Mitglied des Täterkreises, als Kronzeugin, andere Personen dieses angeblichen Zirkels glaubhaft belasten könne, was letztlich auch erfolgreich in die Tat umgesetzt wurde. Im Ergebnis wurde die Angeschuldigte am 20.7.2022 auf Grundlage eines falschen vollumfänglichen Geständnisses vom Landgericht Braunschweig (9 Ks 2/22) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wandte sich die Angeschuldigte eigeninitiativ an die damalige Nebenklagevertreterin und die Staatsanwaltschaft Braunschweig und gab bekannt, dass sie willens sei, die Aufklärung weiterer Taten durch eigene Angaben zu unterstützen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig leitete in der Folge ein Verfahren gegen die Mutter und den Stiefvater Josephine R.‘s ein, welche aufgrund falscher Vorwürfe Josephine R.‘s am 28.07.2022 festgenommen und in Untersuchungshaft kamen.
Die Angeschuldigte verfolgte, ebenso wie die gesondert Verfolgte Josephine R. das Ziel, die Staatsanwaltschaft Braunschweig sowie die zuständigen Gerichte, die von falschen Tatsachen ausgingen, weiter zu täuschen, den Tatverdacht gegen die Verhafteten zu erhärten und dafür Sorge zu tragen, dass diese weiter in Untersuchungshaft verbleiben und langfristig zu empfindlichen Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Die Angeschuldigte machte daher am 23.9.2022 in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft Braunschweig bewusst wahrheitswidrige Angaben zu angeblichen Gewalt- und Sexualdelikten zum Nachteil der gesondert Verfolgten Josephine R., an welchen die Angeschuldigte vermeintlich selbst mitgewirkt habe oder aber jedenfalls anwesend gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stützte sich letztlich neben den Angaben der gesondert Verfolgten Josephine R. maßgebliches auf die Angaben der Angeschuldigten und machte die von beiden erhobenen Vorwürfe zum Teil ihrer Anklage vom 14.12.2022 gegen die Mutter und den Stiefvater Josephine R.‘s und begründete mit dieser auch die Fortdauer der Untersuchungshaft, die vom Landgericht Braunschweig auch angeordnet wurde.
In der Zeit vom 02.03.2023 bis zum 29.06.2023 fand die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Braunschweig statt. Im Rahmen dieser Hauptverhandlung sagte die Angeschuldigte am 08.03.2023 sowie am 15.03.2023 als Zeugin aus. Trotz ordnungsgemäßer Belehrung und des Wissens um die Folgen einer uneidlichen Falschaussage, blieb die Angeschuldigte unter der Einschränkung, dass sie ihre eigenen Tathandlungen nunmehr abstritt, bei den wahrheitswidrigen Sachverhaltsdarstellungen, die sie bereits in ihrer staatsanwaltlichen Vernehmung bekundete, wobei auch hier die Zielsetzung einer Fortdauer der Untersuchungshaft sowie einer anschließenden Verurteilung bestehen blieb.
Die Mutter Josephine R.‘s wurde letztlich am 29.06.2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Daneben wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Stiefvater wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Beide Zeugen legten gegen das Urteil erfolgreich Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil durch Beschluss vom 6.3.2024 vollumfänglich auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer zur erneuten Verhandlung zurück.
In der Zwischenzeit neu bekannt gewordene Ermittlungsergebnisse widerlegten die wahrheitswidrigen Sachverhaltsschilderungen der Angeschuldigten sowie der gesondert Verfolgten Josephine R. Das Landgericht Braunschweig hob daher am 10.6.2024 die Haftbefehle auf. In dem neuerlichen Prozess wurden die Mutter und der Stiefvater Josephine R.‘s rechtskräftig freigesprochen. Beide befanden sich aufgrund der bewusst unwahren Angaben der Angeschuldigten und Josephine R.‘s insgesamt 684 Tage unschuldig in Untersuchungshaft.
Diese Falschangaben sind Gegenstand der nun erhobenen Anklage.
Ein Verhandlungstermin vor dem Schöffengericht steht noch nicht fest.