Anklage gegen ehemalige und aktuelle Volkswagen-Manager wegen Untreue im Zusammenhang mit der Betriebsratsvergütung erhoben
Presseinformation vom 12.11.2019
Die
Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder
sowie einen ehemaligen und einen aktuellen leitenden Manager der Volkswagen AG
Anklage wegen Untreue bzw. Untreue im besonders schweren Fall zum Nachteil des
Volkswagenkonzerns vor dem Landgericht Braunschweig erhoben.
Den
Angeschuldigten wird vorgeworfen, als jeweilige Personalvorstände bzw. Leiter
des Personalwesens für die Konzernmarke Volkswagen zwischen Mai 2011 und Mai
2016 mehreren Betriebsratsmitgliedern überhöhte Gehälter und Boni gewährt zu
haben, wodurch dem Volkswagen-Konzern ein Schaden in Millionenhöhe entstanden
sei.
Zum
Hintergrund:
Die
Angeschuldigten waren in ihren jeweiligen Positionen mitverantwortlich für die
Festlegung der Gehälter und Bonuszahlungen der Betriebsratsmitglieder. Bei der
Entscheidung über die jeweilige Eingruppierung bzw. Gehaltsanhebung sowie über
die Höhe der Jahres-Bonuszahlungen folgten die Angeschuldigten stets den
Vorschlägen der sog. „Kommission Betriebsratsvergütung“, der sie selbst
angehörten. Außer ihnen waren auch der Vorsitzende des Konzernbetriebsrates und
dessen Stellvertreter Mitglieder dieser Kommission, die damit über ihre eigene
Vergütung entschieden.
Auf
diese Weise sollen die Angeschuldigten in den Jahren 2011 bis 2016 für
insgesamt fünf Betriebsratsmitglieder, darunter dem Betriebsratsvorsitzenden, entgegen
den Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes überhöhte Gehälter und Boni gewährt
haben. Im Widerspruch zu den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes
sollen die Angeschuldigten bei der Bestimmung des Entgelts der
Betriebsratsmitglieder für diese bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe zu
Grunde gelegt haben. Die Vergleichsgruppen seien dabei so gewählt worden, dass
ein höheres Gehalt gerechtfertigt erschien, obgleich die Angeschuldigten gewusst
hätten, dass dies tatsächlich nicht der Fall war und die überhöhten Zahlungen
den Betriebsräten nur aufgrund ihrer jeweiligen Position im Betriebsrat gewährt
wurden. Die Angeschuldigten hätten dadurch wissentlich Zahlungen gewährt, die
ihnen nach Nr. 4.3.2. des „Deutschen Corporate Governance Kodex“ sowie § 93
Aktiengesetz verboten waren. Durch die überhöhten Zahlungen, auf die die
Betriebsratsmitglieder keinen Anspruch hatten, sei der Volkswagen AG ein
Schaden in Höhe der jeweiligen Überzahlungen entstanden. Dieser beträgt nach
Ansicht der Staatsanwaltschaft insgesamt 5,052 Mio. Euro, wobei allein ein
Betrag in Höhe von 3,125 Mio. Euro auf die ungerechtfertigte Vergütung an den
Betriebsratsvorsitzenden entfalle.
Den
Angeschuldigten werden insgesamt 29 Einzeltaten vorgeworfen. Einem ehemaligen
Personalvorstand werden 20 Taten sowie einem VW-Personalleiter 27 Taten zur
Last gelegt. Ein weiterer ehemaliger Personalvorstand soll für fünf Taten
verantwortlich sein, ein ehemaliger VW-Personalleiter für eine Tat.