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Abschluss der Ermittlungen in dem Verfahren gegen den ehemaligen Leiter und die ehemalige stellvertretende Leiterin der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Presseinformation vom 23.07.2020


Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Ermittlungen in dem Verfahren gegen den ehemaligen Leiter und die ehemalige stellvertretende Leiterin der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (Standort Braunschweig) Ende Januar 2020 abgeschlossen und den Erlass von zwei Strafbefehlen beim Amtsgericht Braunschweig beantragt.

Dem ehemaligen Leiter der Landesaufnahmebehörde wird zur Last gelegt, dass er es im April 2016 trotz des Hinweises einer Mitarbeiterin wissentlich unterlassen haben soll, Mehrfachregistrierungen von Asylbewerbern mit Aliaspersonalien zu unterbinden. Der Beschuldigte habe damit zumindest billigend in Kauf genommen, dass es aufgrund der Mehrfachregistrierungen zu unrechtmäßigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommen werde. Den betroffenen Gemeinden, Städten und Landkreisen soll dadurch ein nicht unerheblicher Schaden entstanden sein.

Darüber hinaus soll die stellvertretende Leiterin der Landesaufnahmebehörde die Mitarbeiterin, welche den Hinweis auf die Mehrfachregistrierungen erteilte, angewiesen haben, die von ihr zusammengestellten Unterlagen über die Mehrfachregistrierungen in das Archiv der Landesaufnahmebehörde zu bringen, um die von ihr aufgedeckten Mehrfachregistrierungen zu verschleiern und zu verhindern, dass eine strafrechtliche Verfolgung der Asylbewerber in Gang gesetzt werde. Der Leiter der Landesaufnahmebehörde sei bei diesem Gespräch zugegen gewesen und habe die Anweisung seiner Stellvertreterin nicht unterbunden.

Nur durch die Meldung der hinweisgebenden Mitarbeiterin der Landesaufnahmebehörde an die Polizei konnte ab Juni 2016 mit der Aufarbeitung der Sachverhalte zur Problematik der Mehrfachregistrierungen begonnen werden.

Dem ehemaligen Leiter der Landesaufnahmebehörde wird damit eine Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen, der ehemaligen stellvertretenden Leiterin versuchte Strafvereitelung, sowie beiden Beschuldigten die Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat vorgeworfen.

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erstellt am:
23.07.2020

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