Artikel-Informationen
erstellt am:
22.01.2021
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig setzt ihre strafrechtliche Aufarbeitung im sogenannten „Diesel-Skandal“ fort. Wegen der Manipulation von Abgaswerten bei Diesel- Fahrzeugen ist ein weiterer Bußgeldbescheid gegen eine deutsche Firma erlassen worden, die an der Entwicklung der in die Dieselfahrzeuge der Volkswagen- AG eingebauten Software beteiligt war.
Entwicklungsingenieure jenes Unternehmens hatten an der Entstehung, Nutzung und Weiterentwicklung der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Motoren der betroffenen Fahrzeuge mitgewirkt. Mit Hilfe dieser verbotenen Software war es möglich, während des Testbetriebes von Fahrzeugen deutlich geringere Abgaswerte zu erzielen als sie im vergleichbaren Fahrbetrieb des Kunden erreichbar waren. Die Mitarbeiter des Unternehmens haben durch die Entwicklung der Motoren und der Software in den Motorsteuergeräten den Verantwortlichen der Volkswagen- AG bei den dort begangenen Straftaten Hilfe geleistet. Der Geschäftsführung der Firma hätte es oblegen, durch geeignete Organisation und Aufsicht eine solche Mitwirkung an rechtswidrigem Tun zu verhindern.
Wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen ist eine Gesamtgeldbuße in Höhe von zehn Millionen Euro verhängt worden. Es handelt sich um einen Verstoß gegen § 130 Absatz 1 OWiG. Die Höhe der Buße setzt sich aus einem sanktionierenden Teil in Höhe von zwei Millionen Euro und einer Abschöpfung des bei der Firma erzielten wirtschaftlichen Vorteils in Höhe von acht Millionen Euro zusammen.
Der gegen das Unternehmen ergangene Bescheid ist rechtskräftig.
Das Bußgeld wird wiederum dem Haushalt des Landes Niedersachsen zufließen.
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22.01.2021