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Anklage im Diesel-Skandal

Presseinformation vom 15.04.2019


Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach Teilabschluss ihrer Ermittlungen im NoX-Verfahren zum sogenannten „Diesel-Skandal“ Anklage gegen fünf Beschuldigte vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig erhoben. Unter ihnen befindet sich auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende Dr. Winterkorn.

Vorgeworfen wird den jeweils als Führungskräften eingestuften Personen eine in einer einzigen strafbaren Handlung verwirklichte Mehrzahl von Straftatbeständen, insbesondere ein besonders schwerer Fall des Betruges und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Darüber hinaus ist für einige der Angeschuldigten der für eine Anklage erforderliche hinreichende Tatverdacht bejaht worden, sich als Täter oder Teilnehmer wegen Untreue, Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundung strafbar gemacht zu haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich auf die Zeit zwischen dem 15.11.2006 und dem 22.9.2015, die individuellen Tatzeiten der Angeschuldigten sind unterschiedlich lang.

Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Martin Winterkorn wird tateinheitlich ein besonders schwerer Fall des Betruges, ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie eine Untreue vorgeworfen, weil er es seit dem 25.5.2014 als „Garant“ unterlassen habe, nach Kenntnis der rechtswidrigen Manipulationen an Diesel-Motoren diese gegenüber den zuständigen Behörden in Europa und den USA sowie gegenüber den Kunden offen zu legen und den weiteren Einbau der sogenannten „Abschalteinrichtungen“ als auch den Vertrieb der Fahrzeuge mit diesem „defeat device“ zu untersagen. Hierdurch sei es am Ende sowohl in Deutschland als auch den USA zu der Verhängung deutlich höherer Geldbußen gegen die Volkswagen AG gekommen.

Zudem, so der Vorwurf der Anklage, habe der Konzern mit Wissen und Billigung auch des Angeschuldigten Dr. Winterkorn im November 2014 ein Softwareupdate mit Kosten von 23 Millionen Euro durchgeführt, das nutzlos war und dazu dienen sollte, den wahren Grund für die erhöhten Schadstoffwerte im Normalbetrieb der Fahrzeuge weiterhin zu verschleiern.

Kurz zum Hintergrund:

Für den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren sind weltweit Abgasnormen entwickelt worden. Diese Vorschriften sollen die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor schädlichen Fahrzeugabgasen schützen. Daher sind bei neuen Kraftfahrzeugen Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen festgelegt worden. Diese werden unter standardisierten Messbedingungen auf Fahrzeugprüfständen festgestellt.

Durch die Abgasnormen untersagt ist die Nutzung sogenannter Abschalteinrichtungen (englisch : „defeat devices“), mit deren Hilfe ein Dieselfahrzeug im Prüfmodus weniger Abgase abgibt als später im normalen Fahrbetrieb des Kunden.

Entgegen dieser Vorgaben ist in den Motorsteuergeräten der VW-Dieselmotoren vom Typ EA 189 und EA 288 (Gen 3 USA) eine Software-Funktion eingebaut worden, die einen Emissionstest erkennt und die Funktion des Systems im Testmodus in einer Weise manipuliert hat, dass die Stickoxidemissionen (NOx) im Testbetrieb stets unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte verblieben, obgleich diese im nachfolgenden Normalbetrieb der Fahrzeuge durch die Käufer die gesetzlichen Grenzwerte zum Teil sogar deutlich überstiegen. Aufgrund der manipulierten Testergebnisse sind jeweils Fahrzeuggenehmigungen durch die zuständigen (und getäuschten) Behörden erteilt worden, die in Kenntnis der wahren Emissionswerte nicht erfolgt wären.

Die Existenz dieser illegalen Abschalteinrichtung sei in der Folge unter zeitlich und inhaltlich unterschiedlicher Mitwirkung der Angeschuldigten bewusst verschwiegen worden, um den steigenden Anforderungen an geringen Schadstoffausstoß bei Dieselfahrzeugen scheinbar zu entsprechen und VW die bestehenden Marktanteile zu erhalten bzw. diese zum Wohl des Konzerns und der Angeschuldigten selbst noch zu vergrößern. Zu diesem Zweck sind die entsprechenden Dieselfahrzeuge offensiv und wahrheitswidrig als besonders schadstoffarm und umweltfreundlich beworben worden. In Deutschland, Europa und den USA wurden in den Folgejahren insgesamt 9.058.621 in Wahrheit nicht zulassungsfähige Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda in den Verkehr gebracht und verbotswidrig zum Straßenverkehr zugelassen. Die irreguläre Abschalteinrichtung sei zudem stets weiter entwickelt und verfeinert worden.

Aufgrund der bewusst wahrheitswidrigen Behauptung, die betroffenen Dieselfahrzeuge erfüllten als „sauberster Diesel seiner Klasse“ auch die Norm Euro 6, Kategorie N, kamen Käufer jener Fahrzeuge von 2011 bis 2013 zudem in den Genuss einer befristeten Steuerbefreiung von maximal 150 Euro, die mangels Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls nicht gerechtfertigt war.

Den Angeschuldigten wird in der Anklage insbesondere vorgeworfen, „kraft ihres überlegenen Wissens“ über die Verwendung der Abschalteinrichtung wissentlich und willentlich bewirkt zu haben, dass die Ersterwerber der Fahrzeuge bei Vertragsschluss und Kaufpreiszahlung über die Zulassungsfähigkeit getäuscht wurden und das von ihnen gekaufte Fahrzeug wesentlich weniger wert war als die vereinbarte und geschuldete Leistung.

Die Angeschuldigten hätten in dem Bestreben gehandelt, dem Unternehmen möglichst hohe Verkaufszahlen mit einem möglichst hohen Gewinn zu verschaffen. Von dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens hing letztlich auch das Einkommen der Angeschuldigten, insbesondere deren vertraglich vorgesehene Bonuszahlung, ab.

Der Strafrahmen des den Angeschuldigten vorgeworfenen Betruges im besonders schweren Fall (gewerbsmäßiges Handeln und das Herbeiführen eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes) beträgt sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Die durch die Tat von den Angeschuldigten jeweils unrechtmäßig erlangten Bonuszahlungen sollen diesen im Strafverfahren wieder entzogen werden. Es handelt sich dabei um Beträge zwischen knapp 300 000 Euro bis hin zu knapp elf Millionen Euro.

Das zuständige Landgericht Braunschweig wird die 692 Seiten starke Anklageschrift und den in 300 Aktenbänden mit rund 75 000 Seiten dargelegten hinreichenden Tatverdacht gegen die Angeschuldigten nunmehr prüfen, schließlich über die Zulassung der erhobenen Anklage entscheiden und im Falle der Zulassung Termine zur Hauptverhandlung bestimmen. Angesichts des außerordentlich großen Umfanges der Ermittlungen und ihrer Ergebnisse kann und wird über die Dauer dieser gerichtlichen Prüfung keine Prognose möglich sein.

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die übrigen 36 Beschuldigten des NOx-Verfahrens dauern an. Der Zeitpunkt ihres Abschlusses ist offen.

Für die fünf Angeschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Es wird um Verständnis gebeten, dass über diese Mitteilung hinaus weitere Einzelheiten zu den konkreten Tatvorwürfen gegen die Angeschuldigten insgesamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Unschuldsvermutung nicht genannt werden können. Darüber hinaus würden Angaben zum genauen Inhalt der Beteiligung der neben Herrn Dr. Winterkorn angeklagten Personen geeignet sein, Schlüsse auf deren Identität zu ermöglichen.

Den bildversendenden Medien wird am heutigen Tage um 15 Uhr in den Räumen der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Turnierstraße 1, Gelegenheit zu Kameraaufnahmen im Inhalt und Umfang dieser Pressemitteilung im Rahmen eines Statements gegeben. Ein Pressegespräch oder eine Pressekonferenz finden aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht statt.

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