Anklageerhebung im Zusammenhang mit schweren Misshandlungen einer 32-jährigen Frau in Salzgitter

Presseinformation vom 09.09.2026


Anklageerhebung im Zusammenhang mit schweren Misshandlungen einer 32-jährigen Frau in Salzgitter

Im Zusammenhang mit den im März 2026 bekanntgewordenen Misshandlungen einer damals 32-jährigen Frau in Salzgitter hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig vor wenigen Tagen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig erhoben.

Angeschuldigt sind zwei 54- bzw. 50-jährige Männer sowie zwei 63- bzw. 29-jährige Frauen.

Bei dem 50-jährigen Mann und der 63-jährigen Frau handelt es sich um ein Ehepaar; bei der 29-jährigen um die Tochter der älteren Frau. Der 54-jährige Angeschuldigte ist der Lebensgefährte der 29-jährigen.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, über einen Zeitraum von etwa viereinhalb Jahren eine bei Beginn der Taten 27-jährige Frau wiederholt erheblich körperlich misshandelt und gedemütigt zu haben. Der Anklage liegen insoweit 33 Einzelfälle zugrunde, die teilweise gemeinschaftlich von den Angeschuldigten begangen worden sein sollen.

Der 63-jährigen werden für den Zeitraum vom 16.09.2021 bis 16.03.2026 insgesamt 26 Körperverletzungshandlungen zur Last gelegt, darunter 2 Fälle schwerer Körperverletzungen (Strafrahmen jeweils ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe) und 24 Fälle gefährlicher Körperverletzungen (Strafrahmen jeweils 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe).

Dem 50-jährigen Angeschuldigten werden 10 Körperverletzungen vorgeworfen, darunter ebenfalls die beiden Fälle schwerer Körperverletzungen sowie 7 Fälle gefährlicher Körperverletzungen.

Die 29-jährige soll das Opfer in 11 Fällen körperlich misshandelt haben, wobei jeweils von einer gefährlichen Körperverletzung auszugehen ist.

Schließlich werden dem 54-jährigen zwei gefährliche und eine einfache Körperverletzung zur Last gelegt.

Nach Abschluss der Ermittlungen stellt sich das mutmaßliche Geschehen wie folgt dar:

Die Geschädigte war mit den beiden angeschuldigten Frauen seit vielen Jahren bekannt und freundschaftlich, geradezu familiär verbunden. Zeitweise hatte die Geschädigte sogar bei der jüngeren Angeschuldigten wohnen dürfen, nachdem sie infolge einer Trennung obdachlos geworden war.

Später hatten die beiden Frauen der Geschädigten eine Wohnung in Salzgitter-Bad verschafft und zunächst die Kaution für die damals mittellose Geschädigte bezahlt. Die jüngere Angeschuldigte hatte die Geschädigte zudem bei der Regelung finanzieller Belange und Behördenangelegenheiten unterstützt. Aus Dankbarkeit und Pflichtgefühl gegenüber den beiden Frauen hatte die Geschädigte sich daraufhin bereit erklärt, in den Haushalten beider Frauen Reinigungsarbeiten auszuführen und Besorgungen für sie zu tätigen. Zu diesem Zweck erschien sie nahezu täglich in einem der beiden Haushalte oder sogar in beiden, um die ihr aufgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Dabei erhielt die Geschädigte keine Entlohnung, sondern lediglich Essensgaben der beiden Angeschuldigten. Aus Mangel anderer Sozialkontakte sowie aufgrund ihrer eigenen Unselbständigkeit wurde die Geschädigte den beiden Frauen schnell hörig. Nachdem es zu vermeintlichen Verfehlungen der Geschädigten gekommen war, indem sie unpünktlich erschienen sei, gestohlen oder die Arbeiten nach Ansicht der Angeschuldigten nur unzureichend ausgeführt habe, gingen beide angeschuldigten Frauen irgendwann dazu über, die Geschädigte durch Ohrfeigen oder Faustschläge in die Magengrube für ihre Fehler zu bestrafen. Aus diesen Sanktionen heraus entwickelten beide Frauen schnell eine ausgeprägte Neigung, die Geschädigte zu dominieren. Tagtäglich erfanden sie neue Gründe, um die Geschädigte „zur Strafe“ körperlich misshandeln, quälen, demütigen und verstümmeln zu können. Teilweise agierten sie dabei allein, teilweise zusammen. In einigen weiteren Fällen wirkte auch der Ehemann der älteren Frau oder der Lebensgefährte der jüngeren Angeschuldigten mit und beteiligten sich an den Züchtigungen und Demütigungen.

Da Verweigerung oder Widerworte weitere Gewaltakte nach sich zogen, fügte sich die inzwischen gebrochene und wehrlose Geschädigte den jeweiligen Befehlen und Forderungen der vier Angeschuldigten und zeigte - soweit möglich - wenig bis gar keine Reaktionen oder gar Anzeichen des Schmerzes, um ihre Lage nicht zusätzlich zu verschlimmern.

Bei den Bestrafungshandlungen setzten die Angeschuldigten diverse Gegenstände, wie Baseballschläger, Bunsenbrenner, Zangen, Hammer und Nägel ein, um der Geschädigten massive bzw. schier unerträgliche Schmerzen zuzufügen, beispielsweise durch das Ziehen von Zähnen, das Herbeiführen von Verbrennungen und sexualisierte Gewalt. Dabei kam es den Angeschuldigten darauf an, die Geschädigte zu erniedrigen und ihr gegenüber wiederholt die eigene Machtposition aufzuzeigen, wobei sie sich zugleich am Leid, der Angst und den Schmerzen des Opfers ergötzten.

Bei der 63-jährigen und ihrem 50-jährigen Ehemann kommt aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung in Betracht.

Mit Ausnahme des 54-jährigen befinden sich die Angeschuldigten seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe im März 2026 in Untersuchungshaft.

Die Angeschuldigten haben sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.

Mit Ausnahme des 50-jährigen sind die Angeschuldigten nicht vorbestraft.

Der 50-jährige Angeschuldigte ist in der Vergangenheit unter anderem bereits wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Ein Verhandlungstermin vor der Großen Strafkammer steht noch nicht fest.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.09.2026

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Hans Christian Wolters

Staatsanwaltschaft Braunschweig
Pressesprecher
Turnierstraße 1
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-1110

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